Verkehrsmedizin
In der ArztpraxisCentral werden Fahreignungsprüfungen der Stufe 1 durchgeführt ( www. medtraffic.ch)
Gemäss Verkehrszulassungsverordnung werden vom Strassenverkehrsamt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Fahreignung ärztlche Kontrollen gefordert.
Von gewissen Personengruppen werden wiederkehrende Untersuchungen verlangt, zu der sie rechtzeitig vom Strassenverkehrsamt aufgeboten werden.
Gerne übernehmen wir für Sie nach Terminvereinbarung diese Untersuchungen und anschliessenden Formalitäten.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese Konsultationen von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Folgende Personengruppen unterliegen gemäss Strassenverkehrsamt Luzern einer regelmässigen medizinischen Kontrollpflicht:
- Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D und D1, Personen mit einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie Fahrlehrer/innen
- Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführerausweisen
- Personen, die das 70. Altersjahr vollendet haben
- Lenker/innen mit entsprechenden Auflagen
- Körperlich, geistig oder physisch eingeschränkte Bewerber
- Fahrzeuglenker nach schweren Unfallverletzungen oder schweren Krankheiten
Falls die medizinischen Mindestanforderungen nicht mehr erreicht werden, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, mittels Auflagen die Fahreignung wiederherzustellen.